DienstleistungFischereiaufseher

Fischereiaufseher haben die Aufgabe, die Einhaltung von Rechtsvorschriften, die den Schutz und die Erhaltung der Fischbestände, die Pflege und Sicherung ihrer Lebensgrundlagen und die Ausübung der Fischereiregeln und deren Übertretung mit Strafe oder mit Geldbuße bedroht ist, zu überwachen und Zuwiderhandlungen gegen diese Rechtsvorschriften festzustellen, zu verhüten, zu unterbinden und bei ihrer Verfolgung mitzuwirken.

Auf Antrag der Fischereiberechtigten, der Fischereipächter und Fischereigenossenschaften kann das Landratsamt volljährige, zuverlässige Personen als Fischereiaufseher bestätigen. Mit der Bestätigung wird auch der örtliche Zuständigkeitsbereich des Fischereiaufsehers festgelegt.

Weitere Informationen:

Voraussetzungen:
  • Antrag des Fischereiberechtigten oder des Fischereipächters
  • Nachweis über den bestandenen Eignungstest für Fischereiaufseher bei der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft, Institut für Fischerei, Starnberg
    (Informationen zum Lehrgang mit Eignungstest unter: www.lfl.bayern.de)
  • Inhaber eines gültigen Fischereischeines
  • persönliche Zuverlässigkeit
Der Fischereiaufseher erhält vom Landratsamt einen Dienstausweis und ein Dienstabzeichen mit gleich lautender Nummer. Der örtliche Zuständigkeitsbereich wird im Ausweis festgelegt. Das Dienstabzeichen ist bei Ausübung der Aufsichtstätigkeit nach außen sichtbar zu tragen.
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